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Die europäische F-Gas-Verordnung

Mit der Überarbeitung der Verordnung im Jahr 2014 wurden Verbote für bestimmte Geräte, die HFKW verwenden, und ein Ausstiegsprogramm für HFKW, das im europäischen Markt in Verkehr gebracht wird, eingeführt.
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Verbot von Geräten
Bestimmte Kühlanwendungen und Luft/Luft-Klimaanlagen mit geringer Leistung (Wohnbau) werden verboten. Für Flüssigkeitskühler und Warmwasser-Wärmepumpen, die mit den Kältemitteln R-134a, R-407C und R-410A arbeiten, gibt es keine besonderen Verbote.
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Schrittweise Reduzierung
Im Rahmen des Ausstiegs reduziert die Europäische Kommission die in Verkehr gebrachten Mengen an HFKW durch Zuteilung von Quoten an Hersteller und Importeure von HFKW und an Importeure von HFKW in befüllten Geräten schrittweise. Als Folge des Ausstiegs wird der HFKW-Verbrauch bis 2030 drastisch reduziert.

Anforderungen

Zur Vermeidung von Emissionen (im Wesentlichen auf Grundlage der Verordnung von 2006)
  • Emissionsminderung und Dichtheitskontrollen (Art. 2 - 6)
  • Kontrolle der Nebenproduktion (Art. 7)
  • Behandlung von Produkten und Ausrüstungen am Ende ihrer Lebensdauer (Art. 8 - 9)
  • Schulung und Qualifikation (Art. 10)
  • Informationen für die Benutzer (Art. 12)
Verringerung des Einsatzes von F-Gasen mit hohem GWO, wo immer möglich und machbar
  • Schulung und Qualifikation (Art. 10)
  • Beschränkungen für neue Anträge (Art. 11)
  • Nutzungsbeschränkungen (Art. 13)
  • Schrittweise Verminderung des HFKW-Verbrauchs (Art. 14 ff.)