Von der Richtlinie ausgenommene Produkte

Die ÖkoDesign-Verordnung legt Anforderungen für das Inverkehrbringen von „Kühlmöbeln mit Direktvertriebsfunktion“ fest.

Einige Produkte sind von der Verordnung ausgenommen.

Nachfolgend sind die ausgeschlossenen Kategorien aufgeführt:

› Eckmöbel, Salattheken, Serviertheken für auf Eis gelegten Fisch, Möbel für Lebendfutter (lebende Fisch und Schalentiere)

› Minibars und Weinlagergeräte, vertikale Möbel mit statischer Luft

› Darüber hinaus unterliegen die Systeme, Gestelle und Verflüssigungssätze anderen Vorschriften

Bitte beachten Sie unten die Einzelheiten der Verordnung. Klicken Sie hier, um zur Website der Richtlinie zu gelangen.

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Wussten Sie…?

Die Anforderungen gelten nicht für:

Die Anforderungen gelten nicht für:
(a) Kühlgeräte mit Direktvertriebsfunktion, die keinen Dampfkompressionskühlkreislauf verwenden;
(b) Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion für den Verkauf und die Ausstellung lebender Lebensmittel, z. B. Kühlgeräte für den Verkauf und die Ausstellung lebender Fische und Schalentiere, gekühlte Aquarien und Wassertanks;
(c) Salattheken;
(d) horizontale Serviertheken mit integriertem Speicher für gekühlte Betriebstemperaturen;
(e) Eckschränke;
(f) Verkaufsautomaten, die für den Betrieb bei gefrorenen Betriebstemperaturen ausgelegt sinds;
(g) Serviertheken für auf Eis gelegten Fisch


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