Von der Richtlinie ausgenommene Produkte
Die ÖkoDesign-Verordnung legt Anforderungen für das Inverkehrbringen von „Kühlmöbeln mit Direktvertriebsfunktion“ fest.
Einige Produkte sind von der Verordnung ausgenommen.
Nachfolgend sind die ausgeschlossenen Kategorien aufgeführt:
› Eckmöbel, Salattheken, Serviertheken für auf Eis gelegten Fisch, Möbel für Lebendfutter (lebende Fisch und Schalentiere)
› Minibars und Weinlagergeräte, vertikale Möbel mit statischer Luft
› Darüber hinaus unterliegen die Systeme, Gestelle und Verflüssigungssätze anderen Vorschriften
Bitte beachten Sie unten die Einzelheiten der Verordnung. Klicken Sie hier, um zur Website der Richtlinie zu gelangen.
Wussten Sie…?
Die Anforderungen gelten nicht für:
Die Anforderungen gelten nicht für:
(a) Kühlgeräte mit Direktvertriebsfunktion, die keinen Dampfkompressionskühlkreislauf verwenden;
(b) Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion für den Verkauf und die Ausstellung lebender Lebensmittel, z. B. Kühlgeräte für den Verkauf und die Ausstellung lebender Fische und Schalentiere, gekühlte Aquarien und Wassertanks;
(c) Salattheken;
(d) horizontale Serviertheken mit integriertem Speicher für gekühlte Betriebstemperaturen;
(e) Eckschränke;
(f) Verkaufsautomaten, die für den Betrieb bei gefrorenen Betriebstemperaturen ausgelegt sinds;
(g) Serviertheken für auf Eis gelegten Fisch
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