Von der Richtlinie ausgenommene Produkte
Die ÖkoDesign-Verordnung legt Anforderungen für das Inverkehrbringen von „Kühlmöbeln mit Direktvertriebsfunktion“ fest.
Einige Produkte sind von der Verordnung ausgenommen.
Nachfolgend sind die ausgeschlossenen Kategorien aufgeführt:
› Eckmöbel, Salattheken, Serviertheken für auf Eis gelegten Fisch, Möbel für Lebendfutter (lebende Fisch und Schalentiere)
› Minibars und Weinlagergeräte, vertikale Möbel mit statischer Luft
› Darüber hinaus unterliegen die Systeme, Gestelle und Verflüssigungssätze anderen Vorschriften
Bitte beachten Sie unten die Einzelheiten der Verordnung. Klicken Sie hier, um zur Website der Richtlinie zu gelangen.
![counters-danaos-fish counters-danaos-fish](https://images.carriercms.com/image/upload/w_200,c_lfill,f_auto/v1614112279/carrier/commercial-refrigeration/products/cabinets/counters-danaos-fish.png)
![light-bulb-icon light-bulb-icon](https://images.carriercms.com/image/upload/w_180,c_lfill,f_auto/v1608030047/carrier/commercial-refrigeration/graphics/light-bulb-icon.jpg)
Wussten Sie…?
Die Anforderungen gelten nicht für:
Die Anforderungen gelten nicht für:
(a) Kühlgeräte mit Direktvertriebsfunktion, die keinen Dampfkompressionskühlkreislauf verwenden;
(b) Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion für den Verkauf und die Ausstellung lebender Lebensmittel, z. B. Kühlgeräte für den Verkauf und die Ausstellung lebender Fische und Schalentiere, gekühlte Aquarien und Wassertanks;
(c) Salattheken;
(d) horizontale Serviertheken mit integriertem Speicher für gekühlte Betriebstemperaturen;
(e) Eckschränke;
(f) Verkaufsautomaten, die für den Betrieb bei gefrorenen Betriebstemperaturen ausgelegt sinds;
(g) Serviertheken für auf Eis gelegten Fisch
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