Datenschutzbedingungen Verkauf

  1. Einhaltung von Gesetzen. Die Produkte und/oder Dienste, die zur Verfügung gestellt werden, erfordern für ihre vorgesehene Funktion die Sammlung von personenbezogenen Daten (Informationen und Daten, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ausgetauscht werden und die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen oder die bei einem Verstoß gegen geltendes Recht Datenschutzgesetzen unterliegen). Beide Parteien werden die geltenden Datenschutzgesetze im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit im Rahmen dieser Vereinbarung durchgeführten Tätigkeiten einhalten. Die Parteien müssen sämtliche kommerziell zumutbaren Maßnahmen und rechtlichen Schritte zum Schutz personenbezogener Daten vor unzulässiger Offenlegung unternehmen.
  2. Rechte und Verpflichtungen.
    1. Wenn der Käufer personenbezogene Daten an den Verkäufer übermittelt, muss der Käufer sicherstellen, dass dies im Rahmen des gesetzlich Zulässigen erfolgt. Der Käufer benachrichtigt die Personen vorab, bevor er deren personenbezogene Daten an den Verkäufer übermittelt.
    2. Der Verkäufer kann personenbezogene Daten an Dienstanbieter des Käufers übermitteln, jedoch nur unter Einhaltung geltender Datenschutzgesetze und mit angemessenen Schutzvorkehrungen.
    3. Der Verkäufer kann die personenbezogenen Daten auf Servern speichern, die weltweit verteilt und für die Carrier-Unternehmenseinheiten und deren Dienstanbieter weltweit zugänglich sind. Entsprechende Schutzvorkehrungen sind implementiert.
    4. Soweit der Verkäufer personenbezogene Daten im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeitet, speichert der Verkäufer die personenbezogenen Daten des Käufers für die Dauer dieser Vereinbarung und – sofern in der Vereinbarung vorgesehen – darüber hinaus, um die Rechte des Verkäufers zu schützen und ggf. Gesetzen und/oder Prüfungsanforderungen zu entsprechen. Soweit der Verkäufer die personenbezogenen Daten für andere bzw. weitergehende Zwecke als in dieser Vereinbarung dargelegt verarbeitet, fungiert der Verkäufer als Verantwortlicher und übernimmt entsprechende rechtliche Verpflichtungen, einschließlich der Definition der angemessenen Datenspeicherfrist.
    5. Wenn personenbezogene Daten von einer Datenschutzverletzung (einer Reihe von Umständen im Zusammenhang mit der tatsächlichen oder wahrscheinlichen Möglichkeit eines nicht autorisierten Zugriffs auf oder den Besitz von bzw. den Verlust von personenbezogenen Daten) betroffen sind, ist die Partei, auf deren System die Daten gespeichert wurden, für Meldungen und damit verbundene Kosten verantwortlich. Soweit nicht gesetzlich oder durch eine zuständige Regulierungsbehörde untersagt, unternimmt die meldende Partei alle zumutbaren Anstrengungen, die Meldung vor ihrer Übermittlung inhaltlich mit der anderen Partei abzustimmen.
    6. Wenn eine Partei im Rahmen dieser Vereinbarung von Folgendem erfährt:(i) Beschwerden oder Anschuldigungen bezüglich eines Verstoßes gegen Datenschutzgesetze im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten; (ii) Anfragen einzelner oder mehrerer Personen, auf personenbezogene Daten zuzugreifen, diese zu korrigieren oder sie zu löschen und (iii) Nachfragen oder Beschwerden einzelner oder mehrerer Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, muss die Partei zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die andere Partei unverzüglich in schriftlicher Form zu benachrichtigen, es sei denn, dies wird durch Gesetze, Strafverfolgungsbehörden oder eine zuständige Regulierungsbehörde untersagt. Die Parteien unterstützen sich im Rahmen des kommerziell Zumutbaren gegenseitig bei der Untersuchung der Angelegenheit, Identifizierung der relevanten Informationen, Ausarbeitung einer Antwort, Umsetzung von Abhilfemaßnahmen und/oder Kooperation bei der Abwicklung und Verteidigung im Rahmen aller Klagen, gerichtlichen Vorgänge oder Regulierungsverfahren.